Naja, es gibt solche und es gibt solche. Doch was Erwachsene machen ist ein Thema, doch bei Kindern ein ganz anderes! Und dabei hat der Bundestag 2011 eine Gesezesänderung vorgenommen.
In diesem wurde ein Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm hinzugefügt. Dem neuen Absatz 1a in § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zufolge gilt Lärm, der von Kindertagesstätten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgeht, im Regelfall nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung. Und damit sollte die Sache eigentlich gegessen sein. Doch es gibt halt auf der ganzen Welt Leute, die zu keiner Zeit klein waren.
Und ein Nachbar der wegen Arbeitslärm wie z.B. sägen meckert, sollte anstatt zu meckern lieber mit anpacken. Dann ist die Arbeit schneller erledigt und eher wieder Ruhe.
LG Pixner